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   BSG, 23.06.1993 - 9/9a RVs 5/92   

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https://dejure.org/1993,29357
BSG, 23.06.1993 - 9/9a RVs 5/92 (https://dejure.org/1993,29357)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1993 - 9/9a RVs 5/92 (https://dejure.org/1993,29357)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1993 - 9/9a RVs 5/92 (https://dejure.org/1993,29357)
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  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 5/92
    Gerade im Steu- errecht, auf das das Merkzeichen abzielt, ist eine besondere Sorgfalt im Umgang mit dem Gleichheitssatz angezeigt (vgi BVerfGE 21, 12, 27).
  • BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RVs 7/89

    Begriff der Hilflosigkeit bei Kindern im Schwerbehindertenrecht, wesentliche

    Auszug aus BSG, 23.06.1993 - 9a RVs 5/92
    Hilflos ist ein Behinderter, wenn er für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens in erheblichem Umfang fremder Hilfe dauernd bedarf (vgl zur Rechtsentwicklung im Einkommensteuerrecht ausführlich: BSGE 67, 204 = SozR 3-3870 % 4 Nr. 1).
  • LSG Hessen, 22.10.1996 - L 4 Vb 1357/95

    Nachteilsausgleich/Merkzeichen H - Hörsprachgeschädigter

    In Übereinstimmung mit dem Bundessozialgericht (vgl. Entscheidung vom 23. Juli 1993, Az.: 9/9 a RVs 5/92 und 9/9 a RVs 1/91) ist der Senat zwar der Auffassung, daß bei den taub Geborenen oder Frühertaubten, denen die Sprachkompetenz fehlt und die in ihrer Kommunikationsfähigkeit erheblich gestört sind, der Nachteilsausgleich "H" bis zum Abschluß der Ausbildung zuzuerkennen ist.

    Zwar kann die Hilfsbedürftigkeit in einem entscheidenden und zentralen Punkt ausreichen, wenn dieser Hilfebedarf wie etwa auch das Kommunikationsdefizit für die gesamte Lebensführung prägend ist (vgl. Entscheidung des BSG vom 23. Juni 1993, Az.: 9/9 a RVs 5/92, S. 10).

    Das Bundessozialgericht hat hierzu in seiner Entscheidung vom 23. Juni 1993 (Az.: 9/9 a RVs 5/92, S. 6) ausgeführt, daß sich die Rechtskontrolle des Systems der AHP auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und Fragen der Gleichbehandlung beschränke.

    Deshalb lassen sich nicht alle Vergünstigungen, die der Gesetzgeber Blinden einräumt, auf die Gehörlosen übertragen (vgl. Entscheidung des BSG vom 23. Juni 1993, Az.: 9/9 a RVs 5/92, S. 11).

  • LSG Hessen, 20.06.2002 - L 5 SB 528/01

    Schwerbehindertenrecht - Gehörlosigkeit - Sprachstörungen - Nachteilsausgleiche

    Dies hat das BSG bereits in seinem Urteil vom 23. Juni 1993 (9/9a RVs 5/92) überzeugend ausgeführt und eine Verletzung des Art. 3 GG verneint.
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